Tablet vor Ort
iPad oder Android-Tablet reichen. Kunde liest, tippt, unterschreibt mit Finger oder Stift.
Für Immobilienmakler · Link, Tablet & QR-Code
BITnet Sign ist die rechtssichere digitale Unterschrift für Immobilienmakler: Maklervertrag und Widerrufsbelehrung per Link vor dem Termin, Besichtigungsbestätigung und Übergabeprotokoll am Tablet vor Ort. Für alles rund um Vermittlung, Besichtigung und Übergabe – nicht für den notariellen Kaufvertrag. Ein ehrlicher Preis, Daten auf Ihrem eigenen Server.
Symbolbild · KI-generiert
01Vorher / Nachher
iPad oder Android-Tablet reichen. Kunde liest, tippt, unterschreibt mit Finger oder Stift.
Code zeigen, Kunde scannt und wird Schritt für Schritt zur Unterschrift geführt – auf dem eigenen Gerät.
Kunde nicht da? Link senden, zu Hause unterschreiben. Sie sehen live, wann geöffnet und signiert wurde.
02Einsatz im Immobilien
Auftrag samt Widerrufsbelehrung per Link – der Kunde unterschreibt zu Hause, Sie sehen live, wann.
Nachweis der Besichtigung am Tablet oder per QR-Code – die Grundlage für Ihren Provisionsanspruch.
Empfang von Exposé, Widerrufsbelehrung und Provisionshinweis bestätigen lassen – dokumentiert mit Zeitpunkt.
Zählerstände, Schlüssel, Zustand je Raum als Tabelle – vor Ort ausgefüllt, von allen unterschrieben.
Datenschutzhinweise, Mieterselbstauskunft und Bonitätsfreigabe ohne Papier.
Eigentümergemeinschaft, Ehepaar, Bevollmächtigter – in der richtigen Reihenfolge, jeder per eigenem Link.
03So sieht es aus
Der Kunde öffnet den Link auf dem Handy oder PC, sieht den Vertrag mit Ihrem Logo und wird Feld für Feld geführt. Pflichtfelder wie die Widerrufsbelehrung müssen bestätigt sein, bevor er abschließen kann. Sie erhalten das versiegelte PDF – und der Kunde seine Kopie.
04Unterwegs
Was vor dem Termin passiert, läuft per E-Mail-Link. Was vor Ort passiert, läuft am Tablet oder per QR-Code am Handy des Interessenten. Alles landet im Kundenordner Ihrer Ablage – auf Ihrem Server oder in der BITnet-Cloud.
05Rechtssicherheit
Signaturniveau, klar gesagt: BITnet Sign erzeugt einfache elektronische Signaturen (EES) nach eIDAS Art. 3 Nr. 10 und sichert sie mit kryptografischem Siegel (SHA-256), Zeitstempel nach RFC 3161 und lückenlosem Audit-Trail ab. Das genügt für Verträge und Protokolle ohne gesetzliche Schriftform – Kaufverträge, Aufträge, Abnahmen, Einwilligungen, also den Großteil des Geschäftsalltags – und ist als Beweis vor Gericht verwertbar. Verlangt das Gesetz ausdrücklich Schriftform (etwa bei Verbraucherdarlehen), braucht es eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) – fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) sind für BITnet Sign in Arbeit und heute noch nicht verfügbar. Wer unterschrieben hat, wird bei der EES über den Zugangsweg zugeordnet – der persönliche Link an die bekannte E-Mail-Adresse oder die Unterschrift vor Ort auf Ihrem Tablet – zusammen mit Zeitpunkt, Gerät und IP-Adresse. Das sind Zuordnungsindizien, keine geprüfte Identität; eine Identitätsprüfung per Zertifikat oder Ausweis bringt erst die FES bzw. QES. Das ist unsere Einschätzung für den Geschäftsalltag, keine Rechtsberatung – im Zweifel prüfen Sie den Einzelfall mit Ihrem Rechtsberater. Was EES, FES und QES unterscheidet
Dafür reicht die EES nicht – hier bleibt es bei Papier, Notar oder künftig QES:
SHA-256 · 9f3a…c41e
Zeitstempel RFC 3161
06Ehrlicher Preis
Alle Funktionen. Unbegrenzte Dokumente. Monatlich kündbar.
Makler, Assistenz, Backoffice – jeder User bekommt alles. Ihre Interessenten, Tablets und Objekte kosten nichts.
Wenn Sie möchten, bei Jahreszahlung: 12 Monate zahlen, 13 nutzen.
07Häufige Fragen
Nicht dabei? Fragen Sie uns direkt – wir antworten am selben Werktag.
Ja. Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses (§ 656a BGB) und über die Vermittlung von Wohnraum zur Miete (§ 2 WoVermRG) brauchen Textform. Die einfache elektronische Signatur von BITnet Sign erfüllt das: Der Kunde erhält das Dokument als PDF, und der Audit-Trail hält fest, wann er Vertrag und Widerrufsbelehrung bestätigt hat. Besichtigungsbestätigungen, Selbstauskünfte und Übergabeprotokolle sind formfrei.
Kaufverträge über Immobilien nein: Sie werden notariell beurkundet (§ 311b BGB), das ersetzt keine elektronische Signatur. Mietverträge über Wohnraum sind grundsätzlich formfrei; bei einer Laufzeit über ein Jahr verlangt § 550 BGB aber Schriftform, sonst gilt der Vertrag als unbefristet – dafür braucht es eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) sind für BITnet Sign in Arbeit und heute noch nicht verfügbar. Alles rund um Vermittlung und Übergabe – Maklervertrag (Textform), Besichtigungsbestätigung, Selbstauskunft, Übergabeprotokoll, Einwilligungen – unterschreiben Ihre Kunden schon heute digital.
Sie wählen die Vorlage, tragen Namen und E-Mail ein und senden. Der Interessent bekommt eine E-Mail mit Ihrem Logo und einem persönlichen Link, der 14 Tage gilt – ohne Konto, ohne App. Sie sehen im Dashboard, wann er geöffnet und unterschrieben hat.
Jede Person mit eigenem Login, die Verträge vorbereitet, versendet oder freigibt – zum Beispiel Makler und Assistenz. Interessenten, Eigentümer und Mieter, die nur unterschreiben, sind keine User und kosten nichts. Objekte, Tablets und Standorte zählen ebenfalls nicht.
Wo Sie wollen: verschlüsselt auf Ihrem eigenen Server oder NAS – oder in der BITnet-Cloud in Deutschland. Jeder Vorgang landet automatisch im Kundenordner Ihrer Ablage, auf Wunsch direkt in SharePoint oder auf dem Dateiserver.
08Demo anfragen
Wir zeigen BITnet Sign live mit Ihren eigenen Formularen. Sie unterschreiben das erste gleich selbst.