Für Immobilienmakler · Link, Tablet & QR-Code

Maklervertrag unterschrieben, bevor die Besichtigung beginnt.

BITnet Sign ist die rechtssichere digitale Unterschrift für Immobilienmakler: Maklervertrag und Widerrufsbelehrung per Link vor dem Termin, Besichtigungsbestätigung und Übergabeprotokoll am Tablet vor Ort. Für alles rund um Vermittlung, Besichtigung und Übergabe – nicht für den notariellen Kaufvertrag. Ein ehrlicher Preis, Daten auf Ihrem eigenen Server.

  • Per Link vor der Besichtigung
  • Siegel & Zeitstempel
  • Daten bleiben bei Ihnen
Immobilienmaklerin hält bei der Besichtigung einer leeren Wohnung ein Tablet, auf dem ein junges Paar die Unterschrift setzt. (Symbolbild, KI-generiert) Symbolbild · KI-generiert

01Vorher / Nachher

Bisher: Vertrag per Post, Protokoll auf dem Klemmbrett. Jetzt: unterschrieben, bevor der Schlüssel wechselt.

Bisher: Maklervertrag per E-Mail schicken, ausdrucken lassen, auf die Rücksendung warten
Jetzt: Interessent klickt den Link und unterschreibt zu Hause – vor dem Termin
Bisher: Besichtigungsbestätigung auf Papier, später abtippen
Jetzt: Am Tablet oder per QR-Code am Handy des Interessenten – sofort in der Akte
Bisher: Übergabeprotokoll mit Zählerständen handschriftlich, Kopie für alle
Jetzt: Tabellen direkt im Formular, Foto-Anlagen dazu, PDF an alle Beteiligten
Bisher: Nachweis über die Widerrufsbelehrung irgendwo im Ordner
Jetzt: Jede Unterschrift mit Zeit, Gerät und IP dokumentiert

Tablet vor Ort

iPad oder Android-Tablet reichen. Kunde liest, tippt, unterschreibt mit Finger oder Stift.

QR-Code am Handy des Kunden

Code zeigen, Kunde scannt und wird Schritt für Schritt zur Unterschrift geführt – auf dem eigenen Gerät.

Link per E-Mail

Kunde nicht da? Link senden, zu Hause unterschreiben. Sie sehen live, wann geöffnet und signiert wurde.

02Einsatz im Immobilien

Alles, was zwischen Exposé und Schlüsselübergabe eine Unterschrift braucht – außer dem Notartermin.

Maklerverträge

Auftrag samt Widerrufsbelehrung per Link – der Kunde unterschreibt zu Hause, Sie sehen live, wann.

Besichtigungsbestätigungen

Nachweis der Besichtigung am Tablet oder per QR-Code – die Grundlage für Ihren Provisionsanspruch.

Widerrufsbelehrung & Provisionshinweis

Empfang von Exposé, Widerrufsbelehrung und Provisionshinweis bestätigen lassen – dokumentiert mit Zeitpunkt.

Übergabeprotokolle

Zählerstände, Schlüssel, Zustand je Raum als Tabelle – vor Ort ausgefüllt, von allen unterschrieben.

DSGVO-Einwilligungen & Selbstauskunft

Datenschutzhinweise, Mieterselbstauskunft und Bonitätsfreigabe ohne Papier.

Mehrere Unterzeichner

Eigentümergemeinschaft, Ehepaar, Bevollmächtigter – in der richtigen Reihenfolge, jeder per eigenem Link.

03So sieht es aus

So sieht es Ihr Interessent: das echte Dokument, kein Konto, keine App.

Der Kunde öffnet den Link auf dem Handy oder PC, sieht den Vertrag mit Ihrem Logo und wird Feld für Feld geführt. Pflichtfelder wie die Widerrufsbelehrung müssen bestätigt sein, bevor er abschließen kann. Sie erhalten das versiegelte PDF – und der Kunde seine Kopie.

  • Link gilt 14 Tage, ohne Konto und Passwort
  • Anlagen wie Ausweiskopie direkt hochladen
  • Vorschau-Modus: prüfen, was der Kunde sieht, bevor Sie senden
Signier-Ansicht im Browser: Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung mit Eingabefeldern, Ankreuzfeldern und dem hervorgehobenen Feld „Hier unterschreiben“; unten die Zustimmung zur elektronischen Signatur und der Button „Signieren abschließen“.
Der Kunde sieht das echte Formular mit Kopf- und Fußzeile Ihres Hauses. Pflichtfelder sind markiert, das Signaturfeld leuchtet, bis es ausgefüllt ist. „Signieren abschließen“ wird erst aktiv, wenn die Zustimmung unten gesetzt ist.

04Unterwegs

Vor Ort am Tablet. Zu Hause per Link. Beides dieselbe Akte.

Was vor dem Termin passiert, läuft per E-Mail-Link. Was vor Ort passiert, läuft am Tablet oder per QR-Code am Handy des Interessenten. Alles landet im Kundenordner Ihrer Ablage – auf Ihrem Server oder in der BITnet-Cloud.

  • Maklervertrag per Link vor dem Termin
  • Protokolle am Tablet vor Ort
  • QR-Code am Handy des Interessenten
  • Automatisch im Kundenordner

05Rechtssicherheit

  • Kryptografisches Siegel (SHA-256) – Jede nachträgliche Änderung am Dokument fällt bei der Prüfung sofort auf.
  • Zeitstempel nach RFC 3161 – Von einer Zeitstempelstelle: beweist, wann unterschrieben wurde – unabhängig von der Uhr Ihres Servers.
  • Lückenloser Audit-Trail – Erstellt, versendet, geöffnet, unterschrieben, versiegelt – mit IP, Gerät und Zeitpunkt, als PDF exportierbar.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung – Für alle, die im System arbeiten. Ihre Kunden brauchen kein Konto und kein Passwort.
  • Hosting in Deutschland oder auf eigenem Server – Selbstauskünfte, Ausweiskopien und Verträge bleiben in Ihrem Büro – oder in der BITnet-Cloud in Deutschland.

Signaturniveau, klar gesagt: BITnet Sign erzeugt einfache elektronische Signaturen (EES) nach eIDAS Art. 3 Nr. 10 und sichert sie mit kryptografischem Siegel (SHA-256), Zeitstempel nach RFC 3161 und lückenlosem Audit-Trail ab. Das genügt für Verträge und Protokolle ohne gesetzliche Schriftform – Kaufverträge, Aufträge, Abnahmen, Einwilligungen, also den Großteil des Geschäftsalltags – und ist als Beweis vor Gericht verwertbar. Verlangt das Gesetz ausdrücklich Schriftform (etwa bei Verbraucherdarlehen), braucht es eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) – fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) sind für BITnet Sign in Arbeit und heute noch nicht verfügbar. Wer unterschrieben hat, wird bei der EES über den Zugangsweg zugeordnet – der persönliche Link an die bekannte E-Mail-Adresse oder die Unterschrift vor Ort auf Ihrem Tablet – zusammen mit Zeitpunkt, Gerät und IP-Adresse. Das sind Zuordnungsindizien, keine geprüfte Identität; eine Identitätsprüfung per Zertifikat oder Ausweis bringt erst die FES bzw. QES. Das ist unsere Einschätzung für den Geschäftsalltag, keine Rechtsberatung – im Zweifel prüfen Sie den Einzelfall mit Ihrem Rechtsberater. Was EES, FES und QES unterscheidet

Dafür reicht die EES nicht – hier bleibt es bei Papier, Notar oder künftig QES:

  • Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen (§ 311b BGB): notarielle Beurkundung – keine elektronische Signatur, auch keine QES, ersetzt den Notar
  • Wohnraum-Mietverträge mit Laufzeit über ein Jahr (§ 550 BGB): Schriftform – ohne sie gilt der Vertrag als unbefristet; dafür braucht es QES
  • Kündigung eines Wohnraum-Mietvertrags (§ 568 BGB): Schriftform – dafür braucht es QES

06Ehrlicher Preis

Andere rechnen pro Unterschrift ab. Bei uns unterschreiben Sie unbegrenzt.

27 €netto / Monat / User

Alle Funktionen. Unbegrenzte Dokumente. Monatlich kündbar.

Makler, Assistenz, Backoffice – jeder User bekommt alles. Ihre Interessenten, Tablets und Objekte kosten nichts.

  • Keine Volumenabrechnung
  • Keine Tarifstaffeln
  • Keine Module
  • Keine Bindungsfrist

Wenn Sie möchten, bei Jahreszahlung: 12 Monate zahlen, 13 nutzen.

07Häufige Fragen

Was Maklerbüros uns vor dem Start fragen.

Nicht dabei? Fragen Sie uns direkt – wir antworten am selben Werktag.

Ist der Maklervertrag per Link rechtsgültig?

Ja. Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses (§ 656a BGB) und über die Vermittlung von Wohnraum zur Miete (§ 2 WoVermRG) brauchen Textform. Die einfache elektronische Signatur von BITnet Sign erfüllt das: Der Kunde erhält das Dokument als PDF, und der Audit-Trail hält fest, wann er Vertrag und Widerrufsbelehrung bestätigt hat. Besichtigungsbestätigungen, Selbstauskünfte und Übergabeprotokolle sind formfrei.

Kann ich auch Miet- oder Kaufverträge digital unterschreiben lassen?

Kaufverträge über Immobilien nein: Sie werden notariell beurkundet (§ 311b BGB), das ersetzt keine elektronische Signatur. Mietverträge über Wohnraum sind grundsätzlich formfrei; bei einer Laufzeit über ein Jahr verlangt § 550 BGB aber Schriftform, sonst gilt der Vertrag als unbefristet – dafür braucht es eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) sind für BITnet Sign in Arbeit und heute noch nicht verfügbar. Alles rund um Vermittlung und Übergabe – Maklervertrag (Textform), Besichtigungsbestätigung, Selbstauskunft, Übergabeprotokoll, Einwilligungen – unterschreiben Ihre Kunden schon heute digital.

Wie kommt der Interessent an den Vertrag?

Sie wählen die Vorlage, tragen Namen und E-Mail ein und senden. Der Interessent bekommt eine E-Mail mit Ihrem Logo und einem persönlichen Link, der 14 Tage gilt – ohne Konto, ohne App. Sie sehen im Dashboard, wann er geöffnet und unterschrieben hat.

Was zählt bei uns als User?

Jede Person mit eigenem Login, die Verträge vorbereitet, versendet oder freigibt – zum Beispiel Makler und Assistenz. Interessenten, Eigentümer und Mieter, die nur unterschreiben, sind keine User und kosten nichts. Objekte, Tablets und Standorte zählen ebenfalls nicht.

Wo liegen Selbstauskünfte und Ausweiskopien?

Wo Sie wollen: verschlüsselt auf Ihrem eigenen Server oder NAS – oder in der BITnet-Cloud in Deutschland. Jeder Vorgang landet automatisch im Kundenordner Ihrer Ablage, auf Wunsch direkt in SharePoint oder auf dem Dateiserver.

08Demo anfragen

Sehen Sie Ihren Maklervertrag als Link – in 20 Minuten.

Wir zeigen BITnet Sign live mit Ihren eigenen Formularen. Sie unterschreiben das erste gleich selbst.

Ich interessiere mich für

Antwort am selben Werktag. Keine automatische Abbuchung.

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