Tablet vor Ort
iPad oder Android-Tablet reichen. Kunde liest, tippt, unterschreibt mit Finger oder Stift.
Für Praxen & Pflegedienste · Tablet, QR-Code & Link
BITnet Sign ist die rechtssichere digitale Unterschrift für Praxen und Pflegedienste: Anamnesebogen, Datenschutz-Einwilligung und Behandlungsvertrag am Tablet im Wartebereich – oder per Link vor dem Termin. Ein ehrlicher Preis, Patientendaten auf Ihrem eigenen Server.
Symbolbild · KI-generiert
01Vorher / Nachher
iPad oder Android-Tablet reichen. Kunde liest, tippt, unterschreibt mit Finger oder Stift.
Code zeigen, Kunde scannt und wird Schritt für Schritt zur Unterschrift geführt – auf dem eigenen Gerät.
Kunde nicht da? Link senden, zu Hause unterschreiben. Sie sehen live, wann geöffnet und signiert wurde.
02Einsatz im Praxis & Pflege
Im Formular-Builder ohne PDF gebaut: Auswahlfelder, Häkchen, Freitext – der Patient tippt, statt zu kritzeln.
Einwilligung zur Datenverarbeitung, Schweigepflichtentbindung, Recall-Erinnerung – als Pflichtfeld beim ersten Besuch.
Behandlungsvertrag, Aufklärungsbogen, Kostenaufklärung – gelesen, bestätigt, unterschrieben, mit Zeitstempel.
Vereinbarungen für Selbstzahlerleistungen und Kostenpläne in Textform dokumentiert, Kopie an den Patienten.
Leistungsnachweise und Besuchsprotokolle als Tabelle – beim Hausbesuch am Tablet abzeichnen lassen.
Mehrere Unterzeichner mit Reihenfolge: Patient, Angehöriger, Betreuer – jeder mit eigenem Link.
03So sieht es aus
Im Formular-Builder legen Sie Fragen, Auswahlfelder, Häkchen und Tabellen an, mit Kopf- und Fußzeile in Ihrem Praxisdesign. Veröffentlicht als Link oder QR-Code füllt der Patient den Bogen am Tablet im Wartebereich aus – oder zu Hause vor dem Termin. Bestehende Papierbögen übernehmen wir gemeinsam in der Schulung.
04Unterwegs
Ein Tablet am Empfang reicht für den Anfang. Der Patient bekommt es in die Hand, füllt aus, unterschreibt, gibt es zurück. Für den Pflegedienst dasselbe beim Hausbesuch – eine Mobilfunkverbindung reicht. Wer lieber vorab ausfüllt, bekommt den Link per E-Mail.
05Rechtssicherheit
Signaturniveau, klar gesagt: BITnet Sign erzeugt einfache elektronische Signaturen (EES) nach eIDAS Art. 3 Nr. 10 und sichert sie mit kryptografischem Siegel (SHA-256), Zeitstempel nach RFC 3161 und lückenlosem Audit-Trail ab. Das genügt für Verträge und Protokolle ohne gesetzliche Schriftform – Kaufverträge, Aufträge, Abnahmen, Einwilligungen, also den Großteil des Geschäftsalltags – und ist als Beweis vor Gericht verwertbar. Verlangt das Gesetz ausdrücklich Schriftform (etwa bei Verbraucherdarlehen), braucht es eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) – fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) sind für BITnet Sign in Arbeit und heute noch nicht verfügbar. Wer unterschrieben hat, wird bei der EES über den Zugangsweg zugeordnet – der persönliche Link an die bekannte E-Mail-Adresse oder die Unterschrift vor Ort auf Ihrem Tablet – zusammen mit Zeitpunkt, Gerät und IP-Adresse. Das sind Zuordnungsindizien, keine geprüfte Identität; eine Identitätsprüfung per Zertifikat oder Ausweis bringt erst die FES bzw. QES. Das ist unsere Einschätzung für den Geschäftsalltag, keine Rechtsberatung – im Zweifel prüfen Sie den Einzelfall mit Ihrem Rechtsberater. Was EES, FES und QES unterscheidet
Dafür reicht die EES nicht – hier bleibt es bei Papier, Notar oder künftig QES:
SHA-256 · 9f3a…c41e
Zeitstempel RFC 3161
06Ehrlicher Preis
Alle Funktionen. Unbegrenzte Dokumente. Monatlich kündbar.
Empfang, Ärztin, Praxismanagement – jeder User bekommt alles. Ihre Patienten und Tablets kosten nichts.
Wenn Sie möchten, bei Jahreszahlung: 12 Monate zahlen, 13 nutzen.
07Häufige Fragen
Nicht dabei? Fragen Sie uns direkt – wir antworten am selben Werktag.
Ja. Datenschutz-Einwilligungen, Behandlungsverträge und Aufklärungsbögen sind formfrei – die einfache elektronische Signatur (EES) nach eIDAS, die BITnet Sign mit Siegel, Zeitstempel nach RFC 3161 und Audit-Trail absichert, dokumentiert nachvollziehbar mit Zeitpunkt, Gerät und IP-Adresse, wer wann was bestätigt hat. Wichtig: Die medizinische Aufklärung selbst muss mündlich durch die Behandelnde oder den Behandelnden erfolgen (§ 630e BGB) – BITnet Sign dokumentiert die Einwilligung und übergibt die Unterlagen, das Gespräch ersetzt es nicht. Die wirtschaftliche Aufklärung über Selbstzahlerleistungen in Textform (§ 630c Abs. 3 BGB) ist ebenfalls abgedeckt. Wo das Gesetz ausdrücklich Schriftform verlangt, wäre eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nötig – fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) sind für BITnet Sign in Arbeit und heute noch nicht verfügbar.
Auf Ihrem eigenen Server oder NAS in der Praxis – verschlüsselt, mit Backups per Passphrase. Alternativ in der BITnet-Cloud in Deutschland. Kein US-Anbieter dazwischen, kein Kundenkonto beim Patienten.
Ein iPad oder Android-Tablet reicht. Der Patient bekommt es in die Hand, füllt den Bogen aus, unterschreibt mit dem Finger und gibt es zurück – das PDF liegt versiegelt in Ihrer Ablage. Wer möchte, füllt vorab zu Hause per E-Mail-Link aus.
Ja. Bestehende PDF-Bögen laden Sie hoch und legen Felder darauf. Papierbögen bauen Sie im Formular-Builder mit Auswahlfeldern, Häkchen und Tabellen neu – oder wir übernehmen sie gemeinsam in der Schulung.
Jede Person mit eigenem Login, die Formulare vorbereitet, versendet oder freigibt – Empfang, Praxismanagement, Ärztinnen und Ärzte. Patienten, Angehörige und Betreuer, die nur unterschreiben, sind keine User und kosten nichts. Tablets zählen ebenfalls nicht.
08Demo anfragen
Wir zeigen BITnet Sign live mit Ihren eigenen Bögen. Sie füllen den ersten gleich selbst aus.